…die alltäglichen Auswirkungen einer EU-Richtlinie

Hast Du auch schon einmal vor dem Marmeladenregal in Deinem Supermarkt gestanden und Dich über die vielen verschiedenen Bezeichnungen gewundert? Dabei wolltest Du eigentlich nur eine fruchtige Marmeladen-Sorte für Dein knuspriges Frühstücksbrötchen besorgen.

Wenn nicht, wage ruhig einmal den Selbstversuch bei Deinem nächsten Einkauf.

Was ist Deine Lieblingssorte? Erdbeere, Kirsch, Aprikose oder Waldfrucht vielleicht?

Doch den Begriff Marmelade suchst Du vergebens auf den Etiketten! Dort liest du

Konfitüre
Konfitüre extra
Gelee
Gelee extra
Fruchtaufstrich

Ok, dann bist Du bei den Orangenmarmeladen angelangt. Da steht endlich Marmelade!

Marmelade ist nicht gleich Marmelade!

Wen verwundert es, solche eine Regelung wurde von Bürokraten der EU erdacht. Diese Richtlinie wird in Deutschland in der Konfitürenverordnung umgesetzt.

Diese regelt unter anderem, dass nur Erzeugnisse, aus Zitrusfrüchten sich Marmeladen nennen dürfen. Ja, ich habe ich auch die Vermutung, dass wohl der ein oder mehrere Brite in der Kommission saßen, die diese Richtlinie ersonnen haben. So erlangt die schottische Bitterorangenmarmelade neue Ehren.

 Hier findest Du die groben Unterschiede zusammengefasst:

Eine Konfitüre Extra kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden, wobei der Fruchtanteil bei mindestens 45 Prozent liegen muss. Bei der Konfitüre (früher Konfitüre einfach) liegt der Fruchtanteil bei 35 Prozent. Ausnahmen werden für bestimmte Fruchtsorten erteilt.

Konfitüre Extra und Konfitüre müssen einen festgelegten Gesamtzuckergehalt aufweisen. Der gesetzlich vorgeschriebene Gesamtzuckergehalt bei Konfitüren muss mehr als 55g Zucker je 100 g betragen

Gelee / Gelee extra wird aus Fruchtsäften hergestellt, ohne jegliche Zugabe von Fruchtstücken. Der Fruchtsaftgehalt ist analog den Konfitüren vorgeschrieben.

meingemachtes manufaktur stellt für Dich leckere, aromatische Fruchtaufstriche her.

Fruchtaufstriche fallen unter keine Kategorie der Konfitürenverordnung. Sie müssen sich aber in ihrer Zusammensetzung von den in der Konfitürenverordnung genannten Produkten unterscheiden. Das ist u.a. der Fall, wenn der Gesamtzuckergehalt deutlich unter 55% liegt. Das führt im Umkehrschluss zu einem Fruchtanteil über 50%.

Die Fruchtaufstriche von meingemachtes manufaktur werden für Dich im Verhältnis 2:1 (Frucht zu Zucker)hergestellt. Das verkürzt zwar die Haltbarkeit, doch bringt es Dir einen intensiveren Fruchtgenuss und natürliche ein Zuckerersparnis für Deine Gesundheit

.